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hkp/// group: DAX-Vorstandsvergütung – Chaos mit Ansage im Vergütungsausweis – FinanzNachrichten.de

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Mai 3, 2022
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DJ hkp/// Gruppe: DAX-Vorstandsvergütung – Chaos mit Ansage im Vergütungsausweis

DGAP-Medien / 03.05.2022 / 12:00 . Mehr Vergütungsinformationen führen zu höherer Transparenz aber geringerer Vergleichbarkeit – Erstmalskein Ranking der individuellen Top-Vergütungen im DAX . Die durchschnittliche Vergütung von Vorstandsvorsitzenden in einem DAX40-Unternehmen beträgt 8,3 Mio. Euro . Abstimmung über Vergütungsberichte auf der Hauptversammlung wird zur faktisch jährlichen Diskussion von „allem“ hkp/// group Analyse Vorstandsvergütung DAX 2021

Frankfurt am Main, 03. Mai 2022. Die Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) in den größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland (DAX40) beläuft sich für das zurückliegende börsennotierte Unternehmen auf rund 8,3 Mio. Euro inklusive Altersversorgungsaufwand. Ein direkter Vergleich zum Vorjahr ist nach veränderter Index-Zusammensetzung nicht möglich. Der Vergleichswert für den bevorzugten Kreis der DAX30-Unternehmen lag für 2020 bei rund 8,5 Mio. Euro. Neben dem veränderten Index-Zuschnitt erschweren die neuen regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch ARUG II, die Vergleichbarkeit von individuellen Vergütungsinformationen. So bieten Unternehmen zwar Vorgabenkonform deutlich mehr Vergütungsdetails, bei denen aber der unternehmensübergreifende Vergleich zu kurz kommt, weil entsprechende Vorgaben fehlen. Ein überaus heterogenes Bild zeigt sich auch bei den erstmals auf Basis von ARUG II erfolgten Abstimmungen über den Vergütungsbericht auf der Hauptversammlung, die institutionellen Investoren für unterschiedliche Kritikpunkte nutzen, die teilweise thematisch nicht mit dem Kernziel der Abstimmung zum Vergütungsbericht vereinbar sind.

Zu diesem Ergebnis kommt die hkp/// group Analyse Vorstandsvergütung DAX 2021. Sie stützen sich auf die relevanten öffentlichen Angaben aller im Börsen-Index DAX40 notierten Unternehmen für das zurückliegende Jahr. Angesichts der unternehmensweiten Vergleichbarkeit der Vergütungsinformationen nach ARUG II und der Interpretationsalternativen durch Wirtschaftsprüfer verzichtet die Analyse in diesem Jahr erstmals auf den Ausweis einer Rangreihe der CEO-Vergütungen.

„Bei deutlich gestiegener unternehmensindividueller Transparenz hat im Ergebnis der gesetzlichen Neuregelungen die Vergleichbarkeit sowohl national als auch international einen deutlichen Rückschritt erfahren. Es wurde der deutsche und gleichzeitig weltweit führende Standard bei Transparenz und Vergleichbarkeit von der Top-Management-Vergütung zerschlagen jetzt zusammenkehren“, erklärt hkp/// group Geschäftsführender Gesellschafter Michael H. Kramarsch. Und Regine Siepmann, Partnerin und Leiterin des Geschäftsbereichs Board Services bei hkp/// group ergänzt: „Es ist ein Chaos mit Ansage! Die rechtlichen Vorgaben und die Interpretation der Wirtschaftsprüfer gehen in Teilen an der Anforderung der Investoren vorbei und haben alle Vorgaben die unternehmensübergreifend waren vom Tisch gewischt.“

Mehr Tabellen, Grafiken und Texte – Weniger Klarheit und Vergleichbarkeit

Im Unterschied zu den Vorjahren & Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 ihre Ausführungen zur Vergütung des Vorstands nicht mehr mit dem Geschäftsbericht, sondern später im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlichen. Neben der allgemeinen zeitlichen Verzögerung und unterschiedlichen Veröffentlichungsdaten WIRD DIE unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit vor allem aber durch die Vielzahl der bereitgestellten Informationen erschwert.

So zeichnen Sie sich die aktuellen Vergütungsberichte mehr denn je durch eine Vielzahl von Tabellen und Grafiken sowie Textinformationen aus. Im Rahmen der damit grundsätzlich verbesserten Darstellung erschwert sterben jedoch die hohe Anzahl an unterschiedlichsten Tabellen ein Auffinden der relevanten Informationen. Hintergrund für den sprunghaften Anstieg tabellarischer Darstellungen sind die neuen gesetzlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden Interpretationsalternativen durch Wirtschaftsprüfer. Diese hatten zu den durch ARUG II neu eingeführten Begrifflichkeiten von gewährter und geschuldeter Vergütung zwei unterschiedliche Auslegungsvarianten veröffentlicht, wobei eine den Erwartungen von Investoren entspricht. Im Ergebnis haben viele klassische Unternehmen neben der Bereitstellung der neuen Angaben an den Formen des Vergütungsausweises festgehalten und freiwillige Zusatzangaben zur vertraglichen Zielvergütung wie auch zum tatsächlichen Vergütungszufluss für das geregelte – aber nicht in standardisiertem Format.

Die hkp/// group Analyse kommt daher zu dem Schluss, dass gerade die Variantenvielfalt in der neuen Vergütungspublizität die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit von Vergütungsinformationen in Deutschland dramatisch erschwert. „Und eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht“, resümiert hkp/// group Partnerin Regine Siepmann: „Wir warten seit Jahren schon auf die als tragfähige Alternative gepriesenen EU-Mustertabellen, deren nächste Fassung für Ende 2022 avisiert ist. Voraussichtlich der Qualität der vorangegangenen Ausarbeitungen bleibt unsere Skepsis diesbezüglich aber groß“, so die Corporate Governance-Expertin.

Hauptversammlungsabstimmung kanalisiert Kritikpunkte der Investoren – teils auch sachfremde

Im Rahmen von ARUG II hat der Gesetzgeber die jährliche Abstimmung über den Vergütungsbericht durch die Hauptversammlung vorgesehen. Kernziel ist neben der Erhöhung der Vergütungstransparenz vor allem die Überprüfung der Vergütungspraxis mit dem bereits abgestimmten Vergütungssystem, wobei angesichts der Qualität der Corporate Governance kaum Abweichungen zu erwarten sein sollten.

Umso überraschender identifiziert die hkp/// group Analyse zum Teil signifikante Gegenstimmen von Investoren zum Vergütungsbericht. Zu den auffälligsten Beispielen zählen dabei Bayer mit einer Zustimmung von nur 24 %, gefolgt von Continental mit rund 68 % und Beiersdorf mit rund 73 %. Damit sehen sich voraussichtlich insgesamt drei Unternehmen (Stand: 30.4.2022) mit der maßgeblichen Zustimmungsquote von weniger als 80 % der Eigentümer zum Vergütungsbericht angezeigt

– und das, obwohl das zugrundeliegende Vergütungssystem bereits im Vorjahr durch Investoren gutgeheißen wurde.

„Vergütung ist ein mächtiger Hebel in den Händen von Investoren. Es war daher absehbar, dass mit der Institutionalisierung der Abstimmung zum Vergütungsbericht Votum als Instrument zur Durchsetzung dieses auch anderer Themen genutzt wird“, zeigt sich hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch überzeugt.

Kontakt Thomas Müller, Mobil: +49 176 100 88 237, E-Mail:[email protected]

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Emittent/Herausgeber: hkp/// group Schlagwort(e): Finanzen

Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Medienarchiv unter http://www.dgap.de. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

————————————————– ————————————————– ——————-

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1342239&application_name=news

(ENDE) Dow Jones Newswires

3. Mai 2022 06:00 ET (10:00 GMT)

Quelle: www.finanznachrichten.de

Tags: AnsageChaosDAXVorstandsvergütungFinanzNachrichtendeGrouphkpMitVergütungsausweis
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