Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 ihre Stellungnahme an den Landtag zu den Anlass der ersten Lesung vom 7. Mai 2021 betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die Vorlage wurde im Grundsatz begrüßt.
Beim Zentralen Personenregister (ZPR) handelt es sich um ein betreffendes Arbeitsinstrument der öffentlichen Stellen. Dieses Personen-Stammdaten enthält Unternehmens-Stammdaten und Sach-Stammdaten, die mehrfach relevant sind und von verschiedenen Stellen wiederkehrend für die Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt werden. Das ZPR ist daher für effiziente und sichere Dienstleistungen unverzichtbar.
Die Stellungnahme geht auf das Thema Datenrichtigkeit und Datenqualität ein, was das Kernthema der ersten vorliegenden Lesung war. Die Regierung hat die diesbezüglichen Vorschläge und der Landtagsabgeordneten detailliert geprüft und darüber hinaus eine neuerliche umfassende Prüfung der Vorlage beschlossen. Die relevanten Klarstellungen wurden vorgenommen und die Regierung ist überzeugt mit dem totalrevidierten Gesetz ein modernes, qualitativ hochstehendes Arbeitsinstrument für die öffentlichen Stellen geschaffen zu haben, welches den Anforderungen an einen effizienten Datenschutz gerecht wird.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
Original-Inhalt von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100888707
Quelle: www.finanznachrichten.de