Ohne eine Tasse Kaffee am Morgen geht in vielen Haushalten nichts. Umso ärgerlicher, wenn die Kaffeemaschine streikt. Genau das widerfuhr Petra M. im Dezember 2021. Gekauft hatte die COMPUTER BILD-Leserin ihre Maschine im Februar 2020 – also galt noch die Garantie. Deshalb brachte M. das Gerät zu Media Markt, denn dort hatte sie die Maschine stehen.
Knapp einen Monat wartete die Leserin vergeblich auf eine Rückmeldung und wandte sich dann an die Hotline des Elektromarktes. Dort konnte man ihr nicht weiterhelfen. Einen Tag später meldete sich eine Mitarbeiterin mit Neuigkeiten: Es liegt inzwischen ein Kostenvoranschlag über 54 Euro vor. Petra M. wunderte sich, warum sie plötzlich für den Schaden auftreten sollte, denn die Kaffeemaschine war ja innerhalb der Garantiezeit kaputtgegangen. Auf Rückfrage hieß es, dass sich in dem Gerät ein Fremdkörper befindet und sie beim Kauf keinen bestimmten Plus-Schutz abgeschlossen habe. Petra M. blieb verärgert zurück und wandte sich an COMPUTER BILD.
Woher stammt der Schaden?
„In unserem Rechtssystem gilt, dass jede Partei in einem Rechtsstreit immer das für sie Günstige Garantien muss. Für den Händler wäre es günstig, wenn der Kunde den Schaden verursacht hat, da der Händler dann die Reparaturkosten nicht bezahlen muss“, so Hollweck.
Entsprechend wäre auch der Händler dazu verpflichtet, zu beweisen, dass der Schaden beim Kunden entstanden ist. Und dabei kann ihm eine Besonderheit helfen: die Beweislastumkehr. Die nämlich, dass der Händler nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beweisen muss, dass der Schaden durch die Kunden verursacht wurde. Danach wechselt diese Pflicht auf die Kunden. Petra M. musste laut Thomas Hollweck deshalb eine weitere Person benennen, die bezeugen kann, dass die Maschine ohne ihr Zutun kaputtging.
Media Markt prüft
Auf Anfrage entschuldigte sich Media Markt zunächst für die lange Bearbeitungszeit. Eine Sprecherin des Unternehmens teilte außerdem mit: „Reklamiert der Kunde bei uns ein defektes Gerät, schicken wir es in der Regel in eine vom Hersteller zertifizierte Fachwerkstatt. This prüft das Gerät umfassend auf vorhandene Schäden und mögliche Ursachen. Das Gutachten gilt als Grundlage für das weitere Vorgehen.“
Petra M. soll die Reparatur der Maschine noch mal kontrollieren; Media Markt sagt die Kostenübernahme zu, wenn es sich um einen technischen Fehler handelt. Am Ende entpuppte sich der Fremdkörper als kleines Steinchen, das offenbar im Kaffee steckte. Petra M. zahlt die Reparatur und wandte sich an den Kaffeeröster. Denn Steine gehören definitiv nicht in einen Kaffee. Melitta, der Produzent der Kaffeebohnen, zeigte sich kooperativ: Der Hersteller übernahm die Kosten der Reparatur und schickte Petra M. sogar noch ein Paket Kaffeebohnen zu.
Quelle: www.computerbild.de