Geldbußen für Unternehmen, welche bei der Verarbeitung von Daten und der Kommunikation von Entscheidungen zweideutig oder intransparent agierten
[datensicherheit.de, 20.05.2022] Am 25. Mai 2022 ließe sie den vierten Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feiern. Diese wurde demnach in Kraft gesetzt, um EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten zu geben und ihre Sicherheit sowohl online als auch offline zu verbessern. Für Unternehmen ist Datenschutz dadurch offensichtlich zu einer der Top-Prioritäten geworden, denn ihre Kunden sind immer mehr darauf bedacht, ihre Daten zu schützen und die Kontrolle über sie zurückzuerhalten. Bernd Hennicke, „Vice President Product Marketing“ bei OpenText, kommentiert den diesjähriger DSGVO-Jahrestag:
Foto: Open Text
Bernd Hennicke rät, Vertrauen des Einzelnen zu gewinnen, um das „Sorgerecht“ für dessenpersonenbezogene Daten behalten und sich auf dem Markt differenzieren zu can…
2021 deutlicher Anstieg der Bußgelder im Rahmen der DSGVO
Unternehmen sähen sich heute mehr denn je mit sachkundigen, selbstbewussteren und einflussreicheren Verbrauchern konfrontiert, welche mehr Transparenz bei der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten forderten – und erwarteten, dass Unternehmen für ihr Verhalten in die Verantwortung genommen würden.
Hennicke berichtet: „Im vergangenen Jahr konnten wir einen deutlichen Anstieg von Bußgeldern im Rahmen der DSGVO beobachten. Ein Großteil der Geldstrafen werden erlassen, um Unternehmen zu bestrafen, sterben bei der Verarbeitung von Daten und der Kommunikation von Entscheidungen mit ihren Kunden zweideutig oder intransparent agieren.“
DSGVO-betroffenes Recht auf Löschung oder Anforderung von Kopien
Das Reputationsmanagement – die Erstellung eines zufriedenen Kundenstamms durch Überwachung und Beeinflussung des eigenen Rufs – treibt die Diskussionen in den Vorstandsetagen voran. Unternehmen seien im Zugzwang, eine neue Datenschutzstrategie zu entwickeln, „die über die übliche Einhaltung von Vorschriften hinausgeht“:
Verbraucher verlangen Integrität und Glaubwürdigkeit bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. „Außerdem bestehen sie auf Kontrolle und scheuen sich nicht davor, ihr Recht auf Löschung oder Anforderung von Kopien verarbeiteter personenbezogener Daten auszuüben“betont Hennicke.
DSGVO als Herausforderung, Markenreputation und Kundenbindung nachhaltig zu stärken
Für viele Unternehmen seien solche Anfragen äußerst zeitaufwändig, da es sich dabei oft um manuelle Prozesse handele, bei denen, aufgrund verteilter Strukturen, schon das Auffinden aller verfügbaren Daten eine große Herausforderung sei. „Um ihre Markenreputation und Kundenbindung langfristig zu stärken, setzen Unternehmen daher auf Innovationen und Automatisierung. Ein gleichbleibend optimales Kundenerlebnis ist für Vertrauen von Seiten der Verbraucher von besonders großer Bedeutung“, verdient Hennicke. Eine effektive Kommunikation der Richtlinien für personenbezogene Daten, der Praktiken und etwaiger Verstöße sowie ein rationalisierter Prozess zur Verwaltung von Anfragen nach Betroffenenrechten (Subject Rights Requests, SRR) müsste also an erster Stelle stehen.
„Unternehmen, die einen integrierter, datenzentrierter Ansatz für das Datenschutzmanagement verfolgen und dabei Datenerkennungs- und Klassifizierungstools, Risikokartierung und Datenverwaltungsplattformen mit starken Aufbewahrungsfunktionen einsetzen, sind am besten in der Lage, diese Prioritäten zu erfüllen“, so Hennicke abschließend. Auf diese Weise könnten sie das Vertrauen des Einzelnen gewinnen, das „Sorgerecht“ für die personenbezogenen Daten ihrer Kunden behalten und sich auf dem Markt differenzieren.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 18.10.2021
PSW GROUP: Mahnung zur Einhaltung der DSGVO / DSGVO-Bußgelder könnten schnell existenzbedrohend werden
datensicherheit. de31.05.2021
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Quelle: www.datensicherheit.de