Aufgrund der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung eine neue Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen erlassen, um Energie zu sparen. In öffentlichen Gebäuden wurde die Höchst- und Mindesttemperatur gesenkt und neu festgelegt.
Wenn ihr einen Job mit körperlich leichter Arbeit habt, sterben ihr hauptsächlich im Sitzen erledigt, darf respektive muss sterben Raumtemperatur auf 19 Grad Celsius reduziert werden.
Ihr könnt allerdings nicht einfach eure Arbeit verweigern, wenn euch zu kalt ist – erst, wenn es euch gesundheitlich einschränkt und ihr euren Arbeitgeber bereits darauf hingewiesen habt.

Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Ihr wollt eure Nerven und eure Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne „Kenne deine Rechte“ genau das Richtige für euch. Hier antworten die beiden Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht.
Die Energiekrise ist allgegenwärtig – und hat Folgen auch für das Arbeitsrecht. Nicht zuletzt wegen der dramatisch gestiegenen Energiekosten versuchen Arbeitgeber und Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Zwischenzeitlich hat auch die Bundesregierung mit ihrer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen wirksam (EnSikuMaV) reagiert und Höchsttemperaturen für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden sowie – für private Unternehmen – abgesenkte Mindesttemperaturen vorgeschrieben. Die Regelung ist befristet bis zum 28.02.2023.
Hier sind die Antworten auf die fünf wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen.
Auch nicht
Darf mein Arbeitgeber die Bürotemperatur einfach so absenken?
Für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden gilt, dass euer Arbeitgeber – egal, ob es sich bei etwa diesem um die öffentliche Verwaltung oder um ein privates Unternehmen handelt – die Temperatur grundsätzlich sogar absenken muss, um die vorgeschriebenen Höchsttemperaturen einzuhalten. Dabei gelten folgende Lufttemperaturen, auf die maximal geheizt werden darf:
- 19 Grad Celsius für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit,
- 18 Grad Celsius für körperliche leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen,
- 18 Grad Celsius für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit,
- 16 Grad Celsius für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen,
- 12 Grad Celsius für körperliche schwere Tätigkeit.
Private Unternehmen, deren Arbeitsräume sich nicht in öffentlichen Gebäuden befinden, müssen sich an diese Vorgaben zwar nicht halten, dürfen die Mindesttemperaturen aber auf die oben angegebenen Temperaturen absenken.
Zum Beispiel: Sterben Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Haben bisher vorgesehen, dass Arbeitgeber ihre Büros und Arbeitsstätten bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit auf mindestens 20 Grad Celsius heizen. Jetzt dürften sie die Temperatur arbeitsrechtlich aber auf 19 Grad herunterdrehen. Aber: Für körperliche schwere Tätigkeiten (schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit) bleibt es bei zwölf Grad Celsius.
Auch nicht
Gelten die angegebenen Höchsttemperaturen auch für medizinische und soziale Einrichtungen?
Nein. Die Regelung gilt nicht für folgende Arbeitsplätze:
- Medizinische Einrichtungen
- Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
- Pflegeeinrichtung
- Schulen und Kindertagesstätten
- Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen angeboten werden, um die Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen zu gewährleisten
Der Gesetzgeber nimmt hier Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Personen.
Auch nicht
Mir ist kalt. Darf ich die Arbeit verweigern?
Nein, grundsätzlich dürft ihr die Arbeit nicht einfach verweigern. Generell gilt: Verstößt gegen Ihren Arbeitgeber gegen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes – und dazu gehören nach der Arbeitsstättenverordnung auch die Sorge für „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ – kann das für euch rechtlich begründen, dass ihr die Leistung verweigert. Solange Ihr Arbeitgeber die Höchst- bzw. Mindesttemperatur allerdings einhält, gibt es einen solchen Verstoß nicht.
Ganz anders sieht es aber aus, WENN ihr euch einem erheblichen Gesundheitsrisiko aussetzt und dadurch andere Maßnahmen ergreifen müsstet, zum Beispiel weil ihr wärmere Kleidung tragen müsstet als üblich. Denn in der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung steht extra ausdrücklich, dass die Höchsttemperatur nicht gilt, wenn Beschäftigte dadurch ihre Gesundheit gefährden und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind. In dem Fall wäre das Absenken der Temperaturen durch den Arbeitgeber rechtswidrig.
Dann würde euch auch ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen – aber erst, nachdem ihr euren Arbeitgeber ausdrücklich auf das Problem angesprochen habt und darum gebeten habt, die Raumtemperatur zu erhöhen. Wenn ihr einfach so nicht mehr zur Arbeit kommt, ohne das Problem angesprochen zu haben, droht euch eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Arbeitsvertrages.
Kann ich verlangen, ins Home Office zu gehen?
Nein, ein Recht auf Home Office besteht auch in der jetzigen Situation grundsätzlich nicht. Ihr könnt euch aber auf jeden Fall an euren Arbeitgeber wenden und die Vor- und Nachteile des Home Office diskutieren. Immerhin hat ja auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran, die Energiekosten am Arbeitsplatz zu sparen. Ihr könnt auch argumentieren, dass ihr ein erhöhtes Erkältungsrisiko im Büro befürchtet, weil die Temperaturen abgesenkt wurden. Dann würdet ihr bei einer Krankheit komplett ausfallen.
Auch nicht
Bekomme ich im Home Office Energiekosten erstattet?
Nein, grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf die Erstattung von Energiekosten für Ihre Tätigkeit im Home Office. Dafür braucht ihr eine extra Vereinbarung mit eurem Arbeitgeber, in der festgehalten ist, dass er eure Kosten übernimmt. Erfahrungsgemäß erstatten Arbeitgeber aber häufig die Energiekosten ihrer entfernten Mitarbeiter aktuell nicht. Manchmal zahlen Unternehmen eine gewisse monatliche Pauschale, diese erhöhen sich dann allerdings auch bei steigenden Heizkosten nicht.
Aber: Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde eine Home Office-Pauschale eingeführt. Diese soll laut Mitteilung der Bundesregierung vom 14.09.2022 „entfristet und verbessert“ werden. Somit bekommt ihr mindestens durch die Pauschale finanzielle Unterstützung.
Auch nicht
Quelle: www.businessinsider.de